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Marco Reus und die Führerscheinaffäre

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Käviehn
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Anmeldungsdatum: 07.07.2003
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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 11:48   Titel: Antworten mit Zitat

Ärgern tuhe ich mich nicht darüber. Für mich war der Sachverhalt abgeschlossen, da am Ende nichts passiert ist konnte ich mit dem Urteil gut leben.

Mir geht es jetzt auch weniger um die Person Reus, sondern eben schon mehr um das Gesetzt und seine Anwendung/Auslegung.

Ich kann eure Argumente durchaus verstehen. Nachgewiesen waren da halt nur 6 Fahrten, aber es weiß halt auch jeder das es mehr waren.

Ich kenne die genau Auslegung nicht, vlt. wäre es für Reus sogar besser gewesen, wenn direkt die aktuellen Fälle mit verhandelt worden wären. Ka ob 6 oder 9 spielt doch nicht so die große Rolle, oder?
Problem jetzt ist nur, dass es ein Urteil für 6 Fahrten gibt, was genau am Maximum eines Grenzbereiches ausgelegt ist. Und wenn jetzt noch 2-3 Fälle dazu kommen, erwartet jeder das die Strafe größer werden muss. Ob sie tatsächlich größer gewesen wäre, wenn von Anfang an bekannt steht garnicht fest.

Für mich persönlich macht es keinen Unterschied ob 6,9,15 oder 23 nachgewiesenen Fahrten, da bei allem gleichermaßen feststeht das er regelmäßig gefahren ist. Aber da sind wir vermutlich wieder bei dem schönen Punkt: Recht und Gerechtigkeit sind verschiedene Dinge!
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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 19:24   Titel: Antworten mit Zitat

Gerüchten zu Folge hat die Staatsanwaltschaft da gut gehandelt, nach der Vertragsverlängerung können die jetzt mehr rausholen, weil die Tagessätze höher sind.
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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 19:31   Titel: Antworten mit Zitat


Fonzie hat folgendes geschrieben:
Dass die Nachforschung einfacher ist, ist natürlich klar. Aber hier kam ja die Frage auf, ob die Staatsanwaltschaft hier besonders gnädig mit ihm umgegangen ist. Deswegen kam für mich die Frage auf, wie man normalerweise in solchen Fällen vorgeht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Regelfall ist, eine Soko einzurichten, die monatelang recherchiert.

Und das Argument mit den Wahrscheinlichkeiten kannst du auch auf Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit generell beziehen. So etwas findet zu Recht keine Anwendung und ich bin sonst über jede Anwendung von Mathematik froh!


Das einzige was mich beim Strafmaß gestört hat und zwar wirklich war das nicht eine Sperre für 1-2 Jahre ausgesprochen wurde. Jeder 18er jährige der geblitzt wird hat ein Problem seinen Führerschein zu behalten, Reus fährt wird 6x geblitzt und das ohne Führerschein und da gibt es keine Sperre? Wäre für ihn ja auch kein Problem, eigenen Chauffeur anstellen und gut ist. Das hatte was von Promibonus, alles andere ist so korrekt abgelaufen, wobei man natürlich wäre man konsequenter vorgegangen (weiss nicht ob die sonst Nachforschungen anstellen) mehr Straftaten hätte feststellen können. Vermutlich wie ich oben schon schrieb durchaus in den die 1000 gehend.

(Wie oben kurz erläutert jedes erneute Starten des Fahrzeuges ist neues Vergehen Fahren ohne Führerschein von daher ist die Zahl sicherlich nicht unrealistisch).
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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 19:40   Titel: Antworten mit Zitat


whisky2382 hat folgendes geschrieben:
(Wie oben kurz erläutert jedes erneute Starten des Fahrzeuges ist neues Vergehen Fahren ohne Führerschein von daher ist die Zahl sicherlich nicht unrealistisch).


Wie verhält es sich da mit einer etwaigen Startstop-Automatik an Ampeln...?
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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 19:56   Titel: Antworten mit Zitat


Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:
(Wie oben kurz erläutert jedes erneute Starten des Fahrzeuges ist neues Vergehen Fahren ohne Führerschein von daher ist die Zahl sicherlich nicht unrealistisch).


Wie verhält es sich da mit einer etwaigen Startstop-Automatik an Ampeln...?


Keine Ahnung, wenn du von einem Videowagen allerdings verfolgt wirst und vor einer Ampel zu schnell bist, bei Rot wartest und dann wieder Gas gibt, ist es 2x zu schnelles fahren, gleiches wenn du abbiegst und wieder Gas gibst.
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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 19:59   Titel: Antworten mit Zitat


whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:
(Wie oben kurz erläutert jedes erneute Starten des Fahrzeuges ist neues Vergehen Fahren ohne Führerschein von daher ist die Zahl sicherlich nicht unrealistisch).


Wie verhält es sich da mit einer etwaigen Startstop-Automatik an Ampeln...?


Keine Ahnung, wenn du von einem Videowagen allerdings verfolgt wirst und vor einer Ampel zu schnell bist, bei Rot wartest und dann wieder Gas gibt, ist es 2x zu schnelles fahren, gleiches wenn du abbiegst und wieder Gas gibst.


Ja, allerdings wird in dem Fall nur das schwerwiegendere Vergehen geahndet...
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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 20:09   Titel: Antworten mit Zitat


Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:
(Wie oben kurz erläutert jedes erneute Starten des Fahrzeuges ist neues Vergehen Fahren ohne Führerschein von daher ist die Zahl sicherlich nicht unrealistisch).


Wie verhält es sich da mit einer etwaigen Startstop-Automatik an Ampeln...?


Keine Ahnung, wenn du von einem Videowagen allerdings verfolgt wirst und vor einer Ampel zu schnell bist, bei Rot wartest und dann wieder Gas gibt, ist es 2x zu schnelles fahren, gleiches wenn du abbiegst und wieder Gas gibst.


Ja, allerdings wird in dem Fall nur das schwerwiegendere Vergehen geahndet...


Nein soweit ich weiss kriegt man 2 Strafzettel und die kassieren 2x ab, weil 2x bewusste Handlung wieder auf Gas zu treten und die Geschwindigkeit zu übertreten.
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Gast





BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 20:51   Titel: Antworten mit Zitat


whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:
(Wie oben kurz erläutert jedes erneute Starten des Fahrzeuges ist neues Vergehen Fahren ohne Führerschein von daher ist die Zahl sicherlich nicht unrealistisch).


Wie verhält es sich da mit einer etwaigen Startstop-Automatik an Ampeln...?


Keine Ahnung, wenn du von einem Videowagen allerdings verfolgt wirst und vor einer Ampel zu schnell bist, bei Rot wartest und dann wieder Gas gibt, ist es 2x zu schnelles fahren, gleiches wenn du abbiegst und wieder Gas gibst.


Ja, allerdings wird in dem Fall nur das schwerwiegendere Vergehen geahndet...


Nein soweit ich weiss kriegt man 2 Strafzettel und die kassieren 2x ab, weil 2x bewusste Handlung wieder auf Gas zu treten und die Geschwindigkeit zu übertreten.


Ich habe vor längerer Zeit mal in dieser ADAC-Zeitschrift gelesen, dass bei 2x Blitzen auf kurzer Distanz nur der schwerere Verstoß "berechnet" wird und von einer "Tateinheit" (§52 StGB) ausgegangen wird.

Aber ob das auch im Einzelfall und unter deinen beschriebenen Umständen noch gilt... oder dann dieses krude Wort "Tatmehrheit" (§53 StGB) zur Geltung kommt... keine Ahnung.

Kurze Recherche zu (i): Mehrfach geblitzt: Schwerster Tempoverstoß zählt.
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BeitragVerfasst am: 26 Apr 2015 21:39   Titel: Antworten mit Zitat


whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:
(Wie oben kurz erläutert jedes erneute Starten des Fahrzeuges ist neues Vergehen Fahren ohne Führerschein von daher ist die Zahl sicherlich nicht unrealistisch).


Wie verhält es sich da mit einer etwaigen Startstop-Automatik an Ampeln...?


Keine Ahnung, wenn du von einem Videowagen allerdings verfolgt wirst und vor einer Ampel zu schnell bist, bei Rot wartest und dann wieder Gas gibt, ist es 2x zu schnelles fahren, gleiches wenn du abbiegst und wieder Gas gibst.


Ja, allerdings wird in dem Fall nur das schwerwiegendere Vergehen geahndet...


Nein soweit ich weiss kriegt man 2 Strafzettel und die kassieren 2x ab, weil 2x bewusste Handlung wieder auf Gas zu treten und die Geschwindigkeit zu übertreten.

Hier gibt es zwar juristisch Bewnandertere als mich, aber an dieser Stelle traue selbst ich mich zu sagen: Definitiv Fail.
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BeitragVerfasst am: 27 Apr 2015 09:11   Titel: Antworten mit Zitat


mistap3 hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:
(Wie oben kurz erläutert jedes erneute Starten des Fahrzeuges ist neues Vergehen Fahren ohne Führerschein von daher ist die Zahl sicherlich nicht unrealistisch).


Wie verhält es sich da mit einer etwaigen Startstop-Automatik an Ampeln...?


Keine Ahnung, wenn du von einem Videowagen allerdings verfolgt wirst und vor einer Ampel zu schnell bist, bei Rot wartest und dann wieder Gas gibt, ist es 2x zu schnelles fahren, gleiches wenn du abbiegst und wieder Gas gibst.


Ja, allerdings wird in dem Fall nur das schwerwiegendere Vergehen geahndet...


Nein soweit ich weiss kriegt man 2 Strafzettel und die kassieren 2x ab, weil 2x bewusste Handlung wieder auf Gas zu treten und die Geschwindigkeit zu übertreten.

Hier gibt es zwar juristisch Bewnandertere als mich, aber an dieser Stelle traue selbst ich mich zu sagen: Definitiv Fail.


Kommt auf die Auslegung an und könnte tatsächlich interessant sein. Wenn ich mehrfach auf einer Strecke geblitzt werde wird man mir Tateinheit unterstellen, es ist schlicht nicht nachzuweisen ob ich zwischen drin das Auto abgestellt hatte und es sich um eine zweite Fahrt handelt. Gleiches gilt ja zB bei Videofahrzeugen auf der Bahn, der schwerste Verstoß wird geahndet weil es sich nachweislich um eine Tat handelt. Ob eine rote Ampel oder das bloße abbremsen und beschleunigen reicht kann ich nicht sagen, kanns mir aber nur schwer vorstellen. Exels Start/Stopp-Automatik ist da schon deutlich interessanter, zumindest wenn nachweisbar. Hab letztens erst ein Urteil gesehen in dem es ums Handy am Steuer ging. Da ging es um einen Mann dessen Motor, aufgrund der Start/Stopp an einer roten Ampel abgeschaltet war als er sein Handy benutzte und "erwischt" wurde. Ein OLG hat den Fahrer freigesprochen bzw die Strafe vom Amtsgericht aufgehoben weil es keine Rolle spielt ob der Motor automatisch oder manuell abgeschaltet ist oder ob der Motor durch Betätigung der Zündung oder per Tritt auf die Pedale gestartet wird.
Rein abstrakt ist es also denkbar, dass die Start/Stopp aus einer Tateinheit eine Tatmehrheit machen könnte

Warum das Thema bei Reus allerdings noch immer interessant ist, versteh ich nicht. Es wurden sämtliche Register gezogen damit der Junge eine Vorstrafe entgeht. Er hat hübsch gelöhnt, alles gut. Ob der nur 3, 4 oder 26 mal ohne Lappen gefahren ist kratzt doch keinen. Wobei ich nicht wissen möchte was hier los wäre wenn der Spieler zur Arbeit nen rotes Trikot tragen würde
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Käviehn
Weltmeister
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Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 27 Apr 2015 19:52   Titel: Antworten mit Zitat

@F360:

Das Thema ist interessant, weil er für exakt 6 Fahrten ohne Lappen verknackt wurde und jetzt neue Zeugen zur Polizei gegangen sind und ihn anscheißen.

Gebe dir Recht, ich glaube wenn es von Anfang an x-Fälle gegeben hätte, hätte sich das Strafmaß nicht geändert. Problem ist nur, da dass jetzt kommt ist das schwer zu vermitteln. Da ja jeder davon asu geht, mehr Taten = höhere Strafe.
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BeitragVerfasst am: 27 Apr 2015 23:39   Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh da auch Reus nicht.
Der muss doch damit rechnen dass ihn x Leute fahren gesehen haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass da der ein oder andere "Meldung macht", ist doch deutlich Höher als bei jedem anderen Ottonormalmenschen.

Da geh ich doch hin, pack zumindest ansatzweise aus und nehme eine Strafe in kauf, die unterm Strich zumindest vieles abdeckt.

Tagessätze und eine potentielle Vorstrafe interessieren den doch eh nicht sonderlich.

Btw halte ich es für ne absolute Frechheit, wenn Reus überhaupt nochmal seinen Führerschein machen darf. Ob 6 Fahrten oder 600, der springende Punkt ist, dass er sich durchwegs so verhalten hat, als würde er einen Führerschein besitzen. Das ist in meinen Augen etwas ganz anderes, als ab und an eine heimliche Spritzfahrt.
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BeitragVerfasst am: 28 Apr 2015 07:08   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn da jetzt wirklich so viele Zeugen aufgetaucht sind und sich da ein solch anderes Bild abzeichnet, dann möchte ich nicht der ursprünglich zuständige Staatsanwalt sein. Dessen Karriere dürfte wohl einen herben Knick erleiden (Sogenannter EDK-Stempel = Ende der Karriere).
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BeitragVerfasst am: 28 Apr 2015 07:42   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn hat folgendes geschrieben:
@F360:

Das Thema ist interessant, weil er für exakt 6 Fahrten ohne Lappen verknackt wurde und jetzt neue Zeugen zur Polizei gegangen sind und ihn anscheißen.

Gebe dir Recht, ich glaube wenn es von Anfang an x-Fälle gegeben hätte, hätte sich das Strafmaß nicht geändert. Problem ist nur, da dass jetzt kommt ist das schwer zu vermitteln. Da ja jeder davon asu geht, mehr Taten = höhere Strafe.


Mag stimmen. Dennoch sollte sich jeder der so denkt mal hinterfragen ob er nicht ein wenig naiv ist. Glaubt doch kein ernsthaft das Reus 6 mal in ein Auto gestiegen ist, 6 mal erwischt wurde und folgerichtig für 6 Fahrten löhnen muss.

Das sich jetzt Hilfssheriffs melden und noch weitere Aussagen tätigen ist leider Normalität geworden. Die haben mit Sicherheit nichts vom Prozess mitbekommen und konnten sich erst jetzt melden. Ungewöhnlich daran ist lediglich das die sich erst an die Ermittlungsbehörden und dann an die Presse gewandt haben.
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BeitragVerfasst am: 7 Aug 2015 15:59   Titel: Antworten mit Zitat

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wieder aufgenommen und Fragebögen an die Mitspieler verschickt, wohl den Ex Trainer auch schon befragt. Wenn die (wie sie müssen) nicht lügen dürfte Reus (nimmt man die Zahlungen für die 5-6 Übertritte die man ihn überführt hatte) bald nee saftige Gehaltserhöhung brauchen, oder dann doch als vorbestraft gelten.
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BeitragVerfasst am: 8 Aug 2015 12:03   Titel: Antworten mit Zitat


whisky2382 hat folgendes geschrieben:
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wieder aufgenommen und Fragebögen an die Mitspieler verschickt, wohl den Ex Trainer auch schon befragt. Wenn die (wie sie müssen) nicht lügen dürfte Reus (nimmt man die Zahlungen für die 5-6 Übertritte die man ihn überführt hatte) bald nee saftige Gehaltserhöhung brauchen, oder dann doch als vorbestraft gelten.


Ob ein Arbeitskollege ihn hinhängen wird und wo klar ist, dass der Verein davon nicht begeistert sein wird? Es ist doch viel leichter zu sagen, dass man nicht darauf achtet, wer wie heimkommt.
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BeitragVerfasst am: 8 Aug 2015 13:03   Titel: Antworten mit Zitat


1860 Power hat folgendes geschrieben:

Ob ein Arbeitskollege ihn hinhängen wird und wo klar ist, dass der Verein davon nicht begeistert sein wird? Es ist doch viel leichter zu sagen, dass man nicht darauf achtet, wer wie heimkommt.

Klar, aber auch die Frage ob sich jemand strafbar machen möchte für einen Arbeitskollegen - unabhängig davon ob man das nachweisen kann oder nicht.
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BeitragVerfasst am: 8 Aug 2015 13:04   Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Verein einen der eigenen Spieler maßregelt oder Druck setzt, weil dieser DAS RICHTIGE macht, nämlich wahrheitsgemäß auszusagen, dann würde das ein juristisches Armageddon nach sich ziehen. Und der Reihe nach würden Sie umfallen wie Dominosteine...

Es ist außerdem genau anders herum: Marco Reus, der nachweislich Urkundenfälschung (Falscher Führerschein) und mehrfach Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen hat, ja dieser tolle Typ, ein super Teammitglied, hat nicht den Mumm, das alles selbst zuzugeben, sondern muss auch noch seine Teammitglieder in eine richtig beschissene Situation bringen, indem sie im Prinzip mittelbar genötigt sind, nicht korrekt auszusagen, damit sie nicht als Buhmänner dastehen müssen? Und das soll richtig sein?

Ganz ehrlich? Wenn es so weit kommt, dann wäre ich als Spieler dieses Team so unglaublich sauer auf Marco Reus. Da müssen andere auch noch in Mitleidenschaft gezogen werden, weil Reus sich zu fein ist, den Lappen zu machen? Was für ein feiner Kerl der Reus dann doch wäre. Und das wäre auch mit Sicherheit besonders gut für das Mannschaftsgefüge, denn wenn, dann müssen sich ja schon alle strafbar machen und nicht nur der kleine Marco...

Teamspirit!!!!
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BeitragVerfasst am: 8 Aug 2015 15:26   Titel: Antworten mit Zitat

Warten wir mal ab wie das weitergeht. Das könnte hinsichtlich der Frage zum Strafklageverbrauch für Juristen ganz interessant werden.

Das er es nicht zugibt kannst du ihm ja wohl nicht vorwerfen. Das ist sein gutes durch das Grundgesetz abgesichertes Recht. Zugeben muss er gar nichts und ich glaube auch nicht dass ihm das vorgehalten wird. Ich denke eher, dass die Mannschaft da sauer auf die StA ist. Für die meisten dürfte es sich anfühlen als würde eine eigentlich abgeschlossene Sache wieder aufgerollt. Aus Erfahrungen im Strafprozess dürfte sich die Befragungen so abspielen: ist reus mal mit dem Auto gefahren? Ja er kam schon öfter zum Training aber an die genaue Zahl kann ich mich nicht mehr erinnern. Genaue Daten? Ne das tut mir leid.
Dann wird man sich auf eine Zahl einigen und einen Deal schließen. Wo die dann liegt wird man sehen. Höher als die 90 Tagessätze natürlich aber die werden ja auch noch mit angerechnet (nachträgliche Gesamtstrafe). Alles vorausgesetzt Strafklageverbrauch ist nicht eingetreten was von der Formulierung des Strafbefehls abhängen dürfte und ziemlich streitig sein wird.
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BeitragVerfasst am: 8 Aug 2015 16:10   Titel: Antworten mit Zitat

gibts zu dem Thema eigentlich keine Bunte oder Gala oder Bild der Frau Artikel?

wen interessiert denn sowas, ausser Frauen?
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BeitragVerfasst am: 8 Aug 2015 16:42   Titel: Antworten mit Zitat


Marius F. hat folgendes geschrieben:

Das er es nicht zugibt kannst du ihm ja wohl nicht vorwerfen.


Doch kann ich und als Verein würde ich das auch machen. Reus hat einen Arbeitsvertrag mit Borussia Dortmund. Dieser Vertrag beinhaltet auch diverse Nebenpflichten, die entweder ausdrücklich vereinbart wurden, oder sich eben im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergeben. Und sobald Reus private Machenschaften Auswirkungen auf das Team und den Verein haben, sehe ich da ein ganz erhebliches Problem, wenn es auf die Zeugenaussagen ankommen wird. Der Verein kann von Reus verlangen, dass er den Mist aus der Welt schafft und zwar so, dass weder Mannschaft noch Verein darunter leiden. Ob er dafür unbedingt auf sein Schweigerecht verzichten muss, sei mal dahingestellt.

Wenn er nun wirklich schweigen und das Ganze sich schön belastend hinziehen sollte, dann besteht da aus meiner Sicht Handlungsbedarf seitens des Vereins, denn das wird nicht an der Mannschaft vorübergehen. Und das schadet einem Team ganz erheblich.
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BeitragVerfasst am: 8 Aug 2015 21:00   Titel: Antworten mit Zitat


1860 Power hat folgendes geschrieben:

whisky2382 hat folgendes geschrieben:
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wieder aufgenommen und Fragebögen an die Mitspieler verschickt, wohl den Ex Trainer auch schon befragt. Wenn die (wie sie müssen) nicht lügen dürfte Reus (nimmt man die Zahlungen für die 5-6 Übertritte die man ihn überführt hatte) bald nee saftige Gehaltserhöhung brauchen, oder dann doch als vorbestraft gelten.


Ob ein Arbeitskollege ihn hinhängen wird und wo klar ist, dass der Verein davon nicht begeistert sein wird? Es ist doch viel leichter zu sagen, dass man nicht darauf achtet, wer wie heimkommt.


Wenn die Frage lautet haben sie mitbekommen ob Reus selber gefahren ist und man mit nein antwortet, Bilder von Kameras dürfte es aber aber in riesen Auswahl geben, wenn die Staatsanwaltschaft will. Dann reden wir über falsch Aussagen. Das könnte lustig werden. Da ist es sinnvoller zu sagen, ja wie oft weiss ich nicht, aber er ist gefahren.
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BeitragVerfasst am: 8 Aug 2015 21:03   Titel: Antworten mit Zitat


Marius F. hat folgendes geschrieben:
Warten wir mal ab wie das weitergeht. Das könnte hinsichtlich der Frage zum Strafklageverbrauch für Juristen ganz interessant werden.

Das er es nicht zugibt kannst du ihm ja wohl nicht vorwerfen. Das ist sein gutes durch das Grundgesetz abgesichertes Recht. Zugeben muss er gar nichts und ich glaube auch nicht dass ihm das vorgehalten wird. Ich denke eher, dass die Mannschaft da sauer auf die StA ist. Für die meisten dürfte es sich anfühlen als würde eine eigentlich abgeschlossene Sache wieder aufgerollt. Aus Erfahrungen im Strafprozess dürfte sich die Befragungen so abspielen: ist reus mal mit dem Auto gefahren? Ja er kam schon öfter zum Training aber an die genaue Zahl kann ich mich nicht mehr erinnern. Genaue Daten? Ne das tut mir leid.
Dann wird man sich auf eine Zahl einigen und einen Deal schließen. Wo die dann liegt wird man sehen. Höher als die 90 Tagessätze natürlich aber die werden ja auch noch mit angerechnet (nachträgliche Gesamtstrafe). Alles vorausgesetzt Strafklageverbrauch ist nicht eingetreten was von der Formulierung des Strafbefehls abhängen dürfte und ziemlich streitig sein wird.


Die Sache mit den 5-6 Fahrten ist ja auch abgeschlossen. Er ist mehrfach angezeigt worden von verschiedenen, wer weiss vielleicht sogar aus dem eigenem Team (um den Stammplatz zu bekommen, möglich ist alles), vermutlich eher von Nachbarn etc. für weitere Taten. Das wird jetzt ermittelt.
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BeitragVerfasst am: 9 Aug 2015 15:10   Titel: Antworten mit Zitat

@Muppets mit Sicherheit nicht. Auch der Arbeitsvertrag ist aufgrund der Drittwirkung von Grundrechten diesen unterworfen. Daher kann der Arbeitgeber im Hinblick auf nemo tenetur (Art 2 Abs 1, Art 1 Abs 1) nicht verlangen, dass der AN an der Aufklärung seiner eigenen möglicherweise begangenen Straftat oder OWi mitzuwirken. Das ist schlicht und ergreifend auch unter Berücksichtigung von Nebenpflichten aus ergänzender Vertragsauslegung mit den arbeitsrechtlichen Grundprinzipien nicht vereinbar. Etwas anderes ist natürlich die Frage, ob ich den AN nicht aufgrund der Fahrten ohne Fahrerlaubnis und damit evtl. vereinsschädigendem Verhalten abmahnen kann (sehr zweifelhaft). Das steht hier aber gar nicht zu Debatte, da es nicht auf die Vernehmung der Mitspieler ankommt.


@Whiskey das ist richtig aber wenn der Strafbefehl lautet im Zeitraum von xx bis xx durch sechs selbstständige Taten usw. ohne klarzustellen, dass andere mögliche Fahrten nicht Teil des Ermittlungsverfahrens war, könnte es schon enger werden. Aber das wird dann im Zweifelsfall durch die Sprungrevision zu klären sein. Berufung dürfte im Falle einer Anklage und Verurteilung Reus im Hinblick auf die erneute Beweisaufnahme wohl nicht einlegen.
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BeitragVerfasst am: 9 Aug 2015 18:41   Titel: Antworten mit Zitat


Marius F. hat folgendes geschrieben:
@Muppets mit Sicherheit nicht. Auch der Arbeitsvertrag ist aufgrund der Drittwirkung von Grundrechten diesen unterworfen. Daher kann der Arbeitgeber im Hinblick auf nemo tenetur (Art 2 Abs 1, Art 1 Abs 1) nicht verlangen, dass der AN an der Aufklärung seiner eigenen möglicherweise begangenen Straftat oder OWi mitzuwirken. Das ist schlicht und ergreifend auch unter Berücksichtigung von Nebenpflichten aus ergänzender Vertragsauslegung mit den arbeitsrechtlichen Grundprinzipien nicht vereinbar. Etwas anderes ist natürlich die Frage, ob ich den AN nicht aufgrund der Fahrten ohne Fahrerlaubnis und damit evtl. vereinsschädigendem Verhalten abmahnen kann (sehr zweifelhaft). Das steht hier aber gar nicht zu Debatte, da es nicht auf die Vernehmung der Mitspieler ankommt.


Da haben wir uns etwas missverstanden. Reus verhält sich vereinsschädigend und da kann der Arbeitgeber Unterlassen und Beseitigung verlangen. Dabei gehe ich auch nicht davon aus (s. o.), dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass Reus auf sein Schweigerecht verzichtet, wohl aber, dass er auf geeignetem Wege weiteren Schaden vom Verein abwendet. Und ein intaktes Teamgefüge, dass durch die Belastung der anderen Spieler durch die Zeugenaussagen gestört wird, ist ganz sicher ein Schaden, den der Verein abwenden darf und dazu darf er auch seine Angestellten in zumutbarer Weise anhalten. Da genügt wie gesagt der Hinweis an Reus, dass er es aus der Welt schaffen soll, ganz gleich wie.

Der Arbeitsvertrag eines Profifußballers ist im Übrigen nicht ohne Weiteres mit den Standardarbeitsverträgen in der Wirtschaft oder Verwaltung vergleichbar. Da müssen schon die Besonderheiten des Profifußballs berücksichtigt werden, insbesondere die massive mediale Wirkung solcher Vorfälle und allen Handelns der Profis. Hier besteht auf Seiten des Vereins gerade aufgrund dieser besonderen Situation auch ein Weisungsrecht dahingehend, bestimmte moralisch fragliche Handlungen, die in der Außendarstellung schädlich sind, zu unterlassen.

Wenn das medial Kreis zieht, gehe ich davon aus, dass der Verein zur Wahrung seiner Interessen Maßnahmen unternehmen wird, ganz gleich welcher Art diese sein mögen.
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