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Die Finanzen des FC Bayern

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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 15:41   Titel: Antworten mit Zitat

Dass das Stadion nach der Fastinsolvenz von 60 ein finanzielles schlechtes Geschäft für München darstellt, ist doch schon lange bekannt. Was soll da neu an der Situation sein. Angesichts dessen von einem "fast unbekannten" Problem zu sprechen ist schlicht lächerlich.

Und auch ansonsten finde ich den Artikel für eine seriöse Zeitung wie die FTD an einigen Stellen schlecht und reißerisch.
1.) Fang ich mit dem Ende an. Wenn die Fernseheinnahmen wegen Premiere deutlich sinken sollten, haben alle deutschen Vereine Probleme. Und da gibts genug, denen das viel mehr ausmachen wird als München.
2.) Auf der einen Seite wird auf der Ausgabenseite die Stadiongesellschaft zum Bayern-Konzern dazugezählt, Auf der Einnahmenseite beim Stadion wird aber nur von den Einnahmen der Stadiongesellschaft gesprochen. München als Verein erhält aber doch auch Geld aus verkauften Tickets und Logen. Wenn man das berücksichtigt, also den Konzern ansieht, dürfte das Stadion kein Verlustgeschäft sein.
3.) Im letzten Jahr dürfte die Stadiongesellschaft erhebliche Zahlungen als WM-Austragungsstätte erhalten haben; hinzu kommt die Miete von 60. Da kann eigentlich kein (großer) Verlust eingetreten sein.
4.) Es wird davon gesprochen, die Neuen erhalten so viel Gehalt. Hargreaves, Salihamidzic, Makay, ... haben doch auch nicht umsonst gespielt. Bei einer Verpflichtung eines Spielers wie Ribery erhält man ja auch einen finanziellen Gegenwert. Einen Spieler wie Ribery kannst Du m.E. in 2-3 Jahren für das Doppelte an Madrid oder nach England weiterverkaufen.
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alex27
2. Bundesliga
2. Bundesliga 

Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 462
BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 15:42   Titel: Antworten mit Zitat


Fiegter hat folgendes geschrieben:
Um als GmbH zu gelten muss man sich ins Handelsregister eintragen. Also gilt wie für jede Firma das HGB. Die Gesellschafter (FCB ,1860) haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen.

Und da es sich bei einer GmbH um einen Formkaufmann handelt steht das sehrwohl im HGB.

Aber ist ja auch egal.


Steht trotzdem nicht im HGB, auch wenn Du es sehr schön begründest, sondern im GmbH-Gesetz. Und ausserdem haftet die GmbH nicht nur mit dem Stammkapital, sondern mit ihrem gesamten Vermögen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 15:44   Titel: Antworten mit Zitat


Chlor hat folgendes geschrieben:

pope hat folgendes geschrieben:
nein sie wollten sich nur in ne ag umwandeln, was sie auch getan haben.
werden aber nich an der börse gehandelt.


was hat die umwandlung gebracht?
Wie hat sich das für fcb verändert?


Die Umwandlung in eine AG hatte nicht den Zweck, an die Börse zu gehen. Vielmehr hat das steuerliche und organisatorische Gründe. Gerade letzteres ist bei vielen Vereinen der Hauptgrund: Die wollen sich von den Vereinsmitgliedern nicht reinreden lassen und gliedern daher die Lizenzabteilung aus. Zudem wurde so der Verkauf von 10 % der Anteile an Adidas ermöglicht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 17 Aug 2007 15:46   Titel: Antworten mit Zitat


alex27 hat folgendes geschrieben:

Fiegter hat folgendes geschrieben:
Um als GmbH zu gelten muss man sich ins Handelsregister eintragen. Also gilt wie für jede Firma das HGB. Die Gesellschafter (FCB ,1860) haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen.

Und da es sich bei einer GmbH um einen Formkaufmann handelt steht das sehrwohl im HGB.

Aber ist ja auch egal.


Steht trotzdem nicht im HGB, auch wenn Du es sehr schön begründest, sondern im GmbH-Gesetz. Und ausserdem haftet die GmbH nicht nur mit dem Stammkapital, sondern mit ihrem gesamten Vermögen.


Ich glaub er wollte nur sagen dass lediglich die Gesellschaft und nicht die Gesellschafter haften.
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