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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 11:47   Titel: Antworten mit Zitat


Dr.Exel hat folgendes geschrieben:
Ja, da gibt es sicher Unterschiede im Handlungsspielraum zwischen dem 1,65m/50kg Männchen, dem durchtrainierten 1,85m/80kg-Kampfsportler und dem Koloss von Whiskos.

Ob allerdings alle drei wirklich in dem Moment unterschiedlich besonnen sind oder alle nur schnellstmöglich und sicher handeln wollen...


Das Dilemma sehe ich auch. Whisky geht schon in Richtung eines NFL Centers und im Normalfall könnte er einen Typen auch wegschieben. Nur gilt das eben für den Normalfall d. h. kleineren Gerangeln bei einer Veranstaltung etc. Eine Paniksituation, wo es um Leben und Tod geht, ist eine völlig andere Situation. Da wird Whiskys Statur zum entscheidenden Nachteil für ihn ausgelegt werden, wenn er zum Stein greift. Dabei hängt seine Reaktion doch entscheidend davon ab, wie stark er in Panik ist und weniger von seiner Statur. Die Panikreaktionen sind von Mensch zu Mensch völlig individuell, lassen sich meist auch nicht vorhersagen, sondern erst in solchen kritischen Situationen erkennen. Meiner Meinung nach wird in solchen Situationen der Schutz des Aggressors vor dem Verteidiger zu hoch gehängt.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 14:26   Titel: Antworten mit Zitat


Dr.Exel hat folgendes geschrieben:

Wortwörtlich. Wenn da etwas rumliegt, das mir "Hänfling" einen Vorteil gegenüber einem rasenden Schlägertyp gibt und ich keine andere Option habe den von seinem Opfer wegzuhalten dann los.
Aus meiner Hand ist das wahrscheinlich deutlich harmloser als ein Schlag eines Menschen mit Kampfsportausbildung und mit bloßer Hand.

Aber wir bewegen uns hier im arg hypothetischen Bereich.


Und genau deshalb bringt diese Diskussion doch nichts.
Faktisch ist es so, dass kein Richter dieser Welt, naja in Deutschland, jemanden in den Knast schickt weil er Zivilcourage gezeigt hat. Selbst wenn man den Fall mit Stein annimmt und am Ende die Schuld einer schwere Körperverletzung mit Todesfolge festgestellt wird, ist das immer ein minderschwerer Fall.
Ja, das gibt Bewährung für Zivilcourage - wenn man damit aber ein Leben rettet sollte man da nicht drüber diskutieren müssen.

Am Ende bin ich bei da18: Das gesamte Gefasel über Rechtsfolgen etc pp dient dazu das eigene Gewissen zu beruhigen wenn man wegschaut. Wohl dem der sein Gewissen damit beruhigt bekommt, wobei ich persönlich davon ausgehe das so jemand seiner Oma Geld aus der Geldbörse klaut weil sie ja vielleicht eh nicht mehr lange hat ums auszugeben. Wenn ich wüsste es ist jemand gestorben weil ich weggeschaut habe könnte ich nicht mehr in den Spiegel schauen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 14:32   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:

Am Ende bin ich bei da18: Das gesamte Gefasel über Rechtsfolgen etc pp dient dazu das eigene Gewissen zu beruhigen wenn man wegschaut. Wohl dem der sein Gewissen damit beruhigt bekommt, wobei ich persönlich davon ausgehe das so jemand seiner Oma Geld aus der Geldbörse klaut weil sie ja vielleicht eh nicht mehr lange hat ums auszugeben.


Ein Hoch auf sachliche Diskussionen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 14:50   Titel: Antworten mit Zitat

... und ich dachte hier wird über die neue Rapkarriere von Heiko Westermann diskutiert.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 14:53   Titel: Antworten mit Zitat


*Libuda* hat folgendes geschrieben:

F360 hat folgendes geschrieben:

Am Ende bin ich bei da18: Das gesamte Gefasel über Rechtsfolgen etc pp dient dazu das eigene Gewissen zu beruhigen wenn man wegschaut. Wohl dem der sein Gewissen damit beruhigt bekommt, wobei ich persönlich davon ausgehe das so jemand seiner Oma Geld aus der Geldbörse klaut weil sie ja vielleicht eh nicht mehr lange hat ums auszugeben.


Ein Hoch auf sachliche Diskussionen.


An welcher Stelle ist eine von Hypothesen und subjektiven persönlichen Einschätzungen geprägte Diskussion sachlich?

Am Ende sieht es doch so aus:
Es wird der Standpunkt vertreten das es nachvollziehbar ist, dass man einer Person die Hilfe braucht - in der Diskussion jemanden der am Boden liegt und zusammengetreten wird - nicht hilft, weil man Angst vor den rechtlichen Konsequenzen hat. Man setzt dabei seine rechtliche Unbescholtenheit von der Wertigkeit oberhalb der Gesundheit möglicherweise des Lebens eines anderen an. Fehlende Zivilcourage ist eine Sache, wir reden über emotionale Ausnahmesituationen. Sich aber schon mal eine Ausrede zurecht zu legen warum man wegschauen könnte und wie man das erklärt ist widerlich.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:01   Titel: Antworten mit Zitat

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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:04   Titel: Antworten mit Zitat


Dr.Exel hat folgendes geschrieben:
Es gibt Frauen, die Comunio spielen!


Und ich wollte, ohne geklickt zu haben, einwerfen das doch bereits geklärt ist das die/der Dortmunder/in miri1982 kein Mädel ist
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:07   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:

Dr.Exel hat folgendes geschrieben:
Es gibt Frauen, die Comunio spielen!


Und ich wollte, ohne geklickt zu haben, einwerfen das doch bereits geklärt ist das die/der Dortmunder/in miri1982 kein Mädel ist


Wenn das in DER Liga alles Kerle sind dann haben die einen eigenartigen Humor oder noch eigenartigere Vornamen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:15   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:

*Libuda* hat folgendes geschrieben:

F360 hat folgendes geschrieben:

Am Ende bin ich bei da18: Das gesamte Gefasel über Rechtsfolgen etc pp dient dazu das eigene Gewissen zu beruhigen wenn man wegschaut. Wohl dem der sein Gewissen damit beruhigt bekommt, wobei ich persönlich davon ausgehe das so jemand seiner Oma Geld aus der Geldbörse klaut weil sie ja vielleicht eh nicht mehr lange hat ums auszugeben.


Ein Hoch auf sachliche Diskussionen.


An welcher Stelle ist eine von Hypothesen und subjektiven persönlichen Einschätzungen geprägte Diskussion sachlich?


1. In den meisten Situationen kann man tatsächlich eingreifen. Dann lauern aber auch rechtliche Gefahren, die wir in unserer Gesellschaft diskutieren sollten und ggf. aus dem Weg räumen sollten, damit man den Weg zur Zivilcourage fördert. Der Text von dem Anwalt (der übrigens auch Karate trainiert und den 3. Dan hat), auf den ihr nicht eingeht, beschreibt dies sehr ausführlich.

2. Es gibt Situationen, wo du keine Chance hast. da18 und du spielen sich hier als große Helden auf. Ich möchte euch beiden sehen, wie ihr euch in eine Gruppe Hells Angels werft und Steven Seagal mäßig aufräumt.

Ein bisschen Realismus wäre in solchen Diskussionen schön.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 28 Nov 2014 15:28, insgesamt einmal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:26   Titel: Antworten mit Zitat


*Libuda* hat folgendes geschrieben:

1. Es gibt Situationen, wo man tatsächlich eingreifen kann. Dann lauern aber auch rechtliche Gefahren, die wir in unserer Gesellschaft diskutieren sollten und ggf. aus dem Weg räumen sollten, damit man den Weg zur Zivilcourage fördert.


Die Gesetze dazu sind doch da, du gehst dafür nicht in den Knast und niemand wird eine derartige Vorstrafe, so sie denn überhaupt eintritt, negativ auslegen. Was die Gesetze aber auch tun, ist die Verhältnismäßigkeit wahren, Freibriefe führen zu nichts.


*Libuda* hat folgendes geschrieben:

2. Es gibt Situationen, wo du keine Chance hast. da18 und du spielen sich hier als große Helden auf. Ich möchte euch beiden sehen, wie ihr euch in eine Gruppe Hells Angels werft und Steven Seagal mäßig aufräumt.

Ein bisschen Realismus wäre in solchen Diskussionen schön.


Und du hälst es für realistisch, dass der naheliegende Gedanke ist: "Wenn ich da jetzt drauf haue könnte das unverhältnismäßig sein und ich könnte rechtlich dafür belangt werden"? Realistisch ist, dass wir alle - selbst Whiskos - in der Situation nicht die Eier haben physisch einzugreifen. Was also tun? Wenn du schon nicht unmittelbar helfen kannst, dann mittelbar. Nimm dein Handy, ruf die Polizei, mach Videos und Fotos tu was dir möglich ist um dem Opfer im Rahmen deiner Möglichkeiten zu helfen. Und wenns nur ist, das du hilfst die Täter vor den Richter zu bekommen.
Und komm von dem Gedanken weg was dich rechtlich erwarten könnte, das ist und bleibt nur für dein Gewissen relevant.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:30   Titel: Antworten mit Zitat


F360 hat folgendes geschrieben:
Realistisch ist, dass wir alle - selbst Whiskos - in der Situation nicht die Eier haben physisch einzugreifen. Was also tun? Wenn du schon nicht unmittelbar helfen kannst, dann mittelbar. Nimm dein Handy, ruf die Polizei, mach Videos und Fotos tu was dir möglich ist um dem Opfer im Rahmen deiner Möglichkeiten zu helfen. Und wenns nur ist, das du hilfst die Täter vor den Richter zu bekommen.



*Libuda* hat folgendes geschrieben:

Die Polizei hingegen würde ich sofort und ohne zu Zögern rufen und mich auch als Zeuge zur Verfügung stellen.


Wenn du die Diskussion nicht verfolgst und einfach mal so hier draufhaust, dann bringt das wenig.


F360 hat folgendes geschrieben:

Die Gesetze dazu sind doch da, du gehst dafür nicht in den Knast und niemand wird eine derartige Vorstrafe, so sie denn überhaupt eintritt, negativ auslegen. Was die Gesetze aber auch tun, ist die Verhältnismäßigkeit wahren, Freibriefe führen zu nichts.


Der Anwalt beschreibt schön, dass diese Verhältnismäßigkeit von Richtern beurteilt wird, die eine solche Situation nicht kennen. Bei solch brutalen Schlägern, die Leute am Boden den Kopf eintreten, traue ich mich aber nicht mit meinen reinen Fäusten ran. Ich muss davon ausgehen, dass die deutlich mehr Kampferfahrung als ich haben, viel weniger Skrupel haben, jemanden ernsthaft zu verletzen und mich bei einem reinen Faust- gegen Faustkampf auseinandernehmen. Nehme ich etwas umliegendes als Waffe, kann schon wieder die Verhältnismäßigkeit ins Spiel kommen. Für mich ist das zu viel Täterschutz.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:52   Titel: Antworten mit Zitat


*Libuda* hat folgendes geschrieben:


2. Es gibt Situationen, wo du keine Chance hast. da18 und du spielen sich hier als große Helden auf. Ich möchte euch beiden sehen, wie ihr euch in eine Gruppe Hells Angels werft und Steven Seagal mäßig aufräumt.

Ein bisschen Realismus wäre in solchen Diskussionen schön.


Ich habe nirgends geschrieben , dass ich mich einer Horde bewaffneter Hells Angels entgegenstellen würde oä.
Klar wäge auch ich ab, bzw. handelt man wohl intuitiv.

Was ich aber behaupte, dass ich bei der Entacheidungsfindung, ob bzw. wie ich versuche zu helfen, sicherlich nicht die Prämisse vor Augen habe, was könnte das für rechtliche Folgen für mich haben.
Ich kann jeden verstehen, der nicht eingreift, das ist absolut menschlich, dass man Angst hat, selbst zu Schaden zu kommen.

Aber das Hauptaugenmerk auf die ( konstruierten ) rechtlichen Folgen zu legen, kann ich nicht nachvollziehen.

BTW.: Bis jetzt würde hier auch immernoch kein Fall dargelegt, wo aus Notwehr oder Zivilcourage eine saftige Strafe wurde.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:54   Titel: Antworten mit Zitat


da18 hat folgendes geschrieben:

BTW.: Bis jetzt würde hier auch immernoch kein Fall dargelegt, wo aus Notwehr oder Zivilcourage eine saftige Strafe wurde.


Es lassen sich zig Fälle finden, wo die Notwehr vom Gericht nicht anerkannt wurde. Nur lässt sich aus einem kurzen Zeitungsartikel nicht ersehen, ob das Gericht mit dieser Entscheidung Recht oder Unrecht hatte.


Zitat:
Der Verurteilte hatte den Jugendlichen im Dezember 2010 erschossen, als dieser ihn zusammen mit vier anderen Männern in seinem Haus im Kreis Rotenburg/Wümme überfallen hatte. Laut Beweisaufnahme hatte der Rentner ein Verhältnis mit einer Prostituierten. Deren Freundin gab den Tätern den Tipp, dass der Mann vermögend sei. Daraufhin überfielen diese ihn.

Sie hatten den damals wegen einer Knieoperation auf Gehhilfen angewiesenen Mann in sein Haus gezerrt, ihn mit einer Softair-Waffe bedroht und eine Geldbörse mit mehr als 2000 Euro geraubt. Als die Alarmanlage ausgelöst wurde, flüchteten die maskierten Räuber. Der damals 77-Jährige schoss dem 16-jährigen in den Rücken.



Zitat:
Wie das Gericht das Urteil begründet

Nach Überzeugung des Gerichts gab der Rentner die Schüsse aus Angst um sein Leben bewusst ab, überschritt dabei aber die Grenzen der Notwehr. "Ein gezielter Schuss auf Arme oder Beine wäre ausreichend gewesen und hätte auch den Angreifer gestoppt", sagte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp in seiner Urteilsbegründung.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/-jaehrigen-bei-ueberfall-erschossen-bewaehrungsstrafe-fuer-rentner-1.2193064

Du wirst jetzt sagen, dass das ganz klar ist, er hat ihn ja in den Rücken geschossen. Ich würde dagegenhalten und sagen, dass ein auf Gehilfen angewiesener Mann, der von fünf jungen Menschen überfallen wird und davon ausgehen muss, dass die Softair-Waffe echt ist, eine Todesangst hat.

Auf diese Weise können wir zig Fälle durchkauen, ohne Ergebnis.

Zuletzt bearbeitet von Gast am 28 Nov 2014 16:15, insgesamt 6-mal bearbeitet
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:57   Titel: Antworten mit Zitat


*Libuda* hat folgendes geschrieben:


F360 hat folgendes geschrieben:

Die Gesetze dazu sind doch da, du gehst dafür nicht in den Knast und niemand wird eine derartige Vorstrafe, so sie denn überhaupt eintritt, negativ auslegen. Was die Gesetze aber auch tun, ist die Verhältnismäßigkeit wahren, Freibriefe führen zu nichts.


Der Anwalt beschreibt schön, dass diese Verhältnismäßigkeit von Richtern beurteilt wird, die eine solche Situation nicht kennen. Bei solch brutalen Schlägern, die Leute am Boden den Kopf eintreten, traue ich mich aber nicht mit meinen reinen Fäusten ran. Ich muss davon ausgehen, dass die deutlich mehr Kampferfahrung als ich haben, viel weniger Skrupel haben, jemanden ernsthaft zu verletzen und mich bei einem reinen Faust- gegen Faustkampf auseinandernehmen. Nehme ich etwas umliegendes als Waffe, kann schon wieder die Verhältnismäßigkeit ins Spiel kommen. Für mich ist das zu viel Täterschutz.


Mag sein, es ist aber in dem Zusammenhang noch immer Gewissenschutz. Nimmst du eine Umliegende Eisenstange, haust dem Schläger eins drüber und in Folge dieses Schlages stirbt dieser wird im Kontext das du einer wehrlosen Person helfen wolltest auch ohne diese Verhältnismäßigkeit für schwere Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ja das ist unfair, ja das ist nicht schön - aber das ist noch immer besser als das Wissen das deine Untätigkeit im schlimmsten Fall ein Leben gekostet hat.

Problematisch wird das erst wenn du anfängst zu konstruieren und xyz variable einbaust. In diesem Fall helfen neue Gesetze auch nichts. Wenn du irgendwo eingreifst und die einzigen Zeugen deine Gegner sind wirst du immer Gefahr laufen belangt zu werden.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 15:59   Titel: Antworten mit Zitat

Beim Versuch mich oder dich dann zum Täter zu machen greift aber doch auch erst mal wieder die Unschukdsvermutung? Die müssen einem doch erst mal nachweisen, dass man bewusst bei der Nothilfe übertrieben hat und es zum - wie heißt das korrekt - Exzess wurde?
Ich hatte vor Jahren mal eine Diskussion mit einem Anwalt über das Thema, was mir hängen blieb: Seiner Auffassung nach ist es niemals ein Exzess wenn man nur ein mal zuschlägt, daher sollte der erste Schlag auch auf jeden Fall kompromisslos und mit aller Härte erfolgen, auch unter Zuhilfenahme von Gegenständen.
Als Normalsterblicher der in einer körperlichen Auseinandersetzung davon ausgehen muss unterlegen zu sein und der sich auch nicht unterlassener Hilfeleistung schuldig machen will habe man da juristisch nicht mehr als eine Untersuchung zu fürchten die zu 99,9% nicht zur Anklage käme... und selbst wenn hätte man beste Karten straffrei da raus zu kommen, auch bei schwerer Körperverletzung.

Die Diskussion fand damals in Rahmen irgendeines größeren Vorfalls statt rund um Nothilfe etc.
Nun ja, keine Gewähr für Richtigkeit, falls ich mich irre bitte korrigieren.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 17:12   Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist dann aber sicher, wenn der Erste Schlag eben NICHT ausreicht und derjenige aggressiv einem selbst gegenüber wird - was dann? richtig, es wird "schlimmer".

Aber das ganze ist ein hochkomplexes Thema bei dem es vermutlich nie richtige Gesetze geben wird weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Wobei ich ganz klar zu für die "Helfer" besseren Gesetzen tendiere. Diese Leute sind nunmal nicht dafür ausgebildet und können nicht in den Augenblicken entscheiden wann es genug oder zuviel ist. Da sollte der Wille zählen solange es nicht eine gewisse Grenze überschreitet (was nunmal wieder schwammig ist...) - denn die haben das ja nicht angefangen oder provoziert.

Da könnte man vermutlich Bücher mit füllen und käme zu keinem Ergebnis...

Ob ich selbst helfen würde? keine Ahnung, kam noch in keine Situation (wenn man mal von Discoschlägerein absieht wo es aber nie wirklich eskaliert ist sondern "zurückhalten" ausgereicht hat) . Vermutlich würde ich aber nicht überlegen ob ich belangt werden kann oder nicht sondern ob ich wirklich helfen kann oder nicht.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 18:58   Titel: Antworten mit Zitat

Der Täterschutz und unser Rechtssystem:


Zitat:
Er schlug Tuğçe A. nieder
Täter könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen

...
Es könne aber auch sein, dass der Tat vielmehr ein Ausnahmecharakter zukommt, weil sie "in einer besonderen Tatsituation einem durch alkoholbedingte Enthemmung und jugendtypische Solidarisierung begünstigten, spontanen Tatentschluss entsprungen ist". Dies könnte ein Gradmesser zur Beurteilung in diesem Fall sein.


http://www.focus.de/panorama/welt/koerperverletzung-mit-todesfolge-er-schlug-tugce-a-nieder-was-blueht-dem-taeter-jetzt_id_4305448.html

Wenn ich das richtig übersetze, dann entspricht es einem strafmildernden Ausnahmecharakter, wenn ich mich als junger Mensch volllaufen lasse (alkoholbedingte Enthemmung), in der Gruppe umherziehe (jugendtypische Solidarisierung) und spontan jemanden verprügel (spontaner Tatentschluss).

Juristen, die in so einer Welt leben, machen mir Angst und ich möchte von ihnen nicht beurteilt werden, wenn ich einen "durch Alkohol enthemmten, jugendtypisch Solidarisierten" gewaltsam an seinem "spontanen Tatentschluss" hindere.

Interessant finde ich auch Folgendes:


Zitat:
Die Rechtsprechung behandele die Frage der objektiven und subjektiven Vorhersehbarkeit jedoch regelmäßig sehr großzügig. So wurde beispielsweise in dem mit diesem Sachverhalt durchaus vergleichbaren „20-Cent-Fall“, der sich im Jahre 2009 in Hamburg zutrug, der Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. "Hier hatte der Jugendliche ebenfalls nur einen einzigen Schlag gesetzt, der zur Folge hatte, dass das Tatopfer ungebremst, ohne irgendwelche Abwehrreaktionen oder Abfangbewegungen, nach hinten auf den Boden aufschlug und auf seinen Hinterkopf fiel", sagt Baumhöfener. "Auch dieser Mann verstarb in Folge der durch den Sturz hervorgerufenen Verletzung."

In dem "20-Cent-Prozess" wurde der Angeklagte vor dem Hamburger Landgericht letztlich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. "Hier war dem Angeklagten vom Landgericht Hamburg zu Gute gehalten worden, dass fraglich war, ob die Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist", erklärt der Rechtsexperte gegenüber FOCUS Online. "Der Eintritt des Todes durch den Faustschlag beruhte auf einem eher ungewöhnlichen Kausalzusammenhang."


Jetzt ist ja meine Frage, wer tendenziell eher so hart und ohne Skrupel zuschlägt, dass man von einem Schlag so umkippt, dass es nicht einmal mehr eine Abfangbewegung gibt: Otto Normalverbraucher oder ein erfahrener Straßenschläger

Das war übrigens der Fall, auf den sich der Rechtsexperte bezieht:
http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/hamburg-mann-44-wegen-20-cent-totgeschlagen-1cdf2-51ca-12-957871.html


Zitat:
Der Angeklagte hatte gemeinsam mit einem jüngeren Mittäter im Juni 2009 Thomas M. nahe des S-Bahnhofs Hamburg-Harburg um 20 Cent angebettelt. Als dieser sich weigerte, prügelten die Jugendlichen auf den Mann ein. Der Dachdecker fiel mit dem Kopf auf die Steine. Anschließend traktierte der jüngere Angeklagte das Opfer mit Tritten gegen Kopf und Oberkörper. Nach Angaben der Gerichtsmedizin starb der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls mit dem Hinterkopf.



Zitat:
"Im Jugendstrafverfahren kommt es für die Strafhöhe nicht primär auf die Schwere der Tat, sondern auf erzieherische Gesichtspunkte an", erläuterte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn nach dem Urteil. Der 19-Jährige sei seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft erwerbstätig und lebe in einer intakten Familie. Das Gericht gehe davon aus, dass die Verurteilung eine ausreichend Warnung für ihn sei, keine weiteren Straftaten zu begehen. Eine Vollstreckung der Jugendstrafe sei deshalb zu diesem Zeitpunkt nach Ansicht der Kammer nicht notwendig, sagte Müller-Horn.
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Gast





BeitragVerfasst am: 28 Nov 2014 22:04   Titel: Antworten mit Zitat

Man muss da zwei Ebenen trennen, zum einen die emotionale, die danach schreit, dass so ein Subjekt für immer einfährt, aber eben auch die andere, objektive. Nur weil ein Fall besonders prominent in den Medien und besonders tragisch ist, kann man ja nicht einfach anders urteilen. Es ist schlicht etwas anderes, ob jemand nach einem Schlag tragisch fällt und dann tödliche Verletzungen davon trägt oder ob ein Täter bspw. noch auf den Kopf seines Opfers eintritt, wenn dieses bereits am Boden liegt. Das hört sich jetzt hart und gemein an, es ist aber einfach richtig so.

Beim Thema Zivilcourage hab ich die Erfahrung gemacht, dass Asis in der Regel sehr gut auf autoritäre Ansprache reagieren. Gar nicht erst auf das Niveau herablassen aber schon durchblicken lassen, dass der Arsch gleich Kirmes hat, wenn da nicht bald mal Ruhe ist. Hab ich gute Erfahrungen mit gemacht, allerdings bin ich auch den meisten Asis körperlich deutlich überlegen.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Nov 2014 10:29   Titel: Antworten mit Zitat


Rauuuuuul hat folgendes geschrieben:
... allerdings bin ich auch den meisten Asis körperlich deutlich überlegen.


Nur nicht den Elite Zebras aus Duisburg!
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Nov 2014 12:52   Titel: Antworten mit Zitat

Die sind ja auch Elite:D
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Nov 2014 16:04   Titel: Antworten mit Zitat


Rauuuuuul hat folgendes geschrieben:
Man muss da zwei Ebenen trennen, zum einen die emotionale, die danach schreit, dass so ein Subjekt für immer einfährt, aber eben auch die andere, objektive. Nur weil ein Fall besonders prominent in den Medien und besonders tragisch ist, kann man ja nicht einfach anders urteilen. Es ist schlicht etwas anderes, ob jemand nach einem Schlag tragisch fällt und dann tödliche Verletzungen davon trägt oder ob ein Täter bspw. noch auf den Kopf seines Opfers eintritt, wenn dieses bereits am Boden liegt. Das hört sich jetzt hart und gemein an, es ist aber einfach richtig so.

Beim Thema Zivilcourage hab ich die Erfahrung gemacht, dass Asis in der Regel sehr gut auf autoritäre Ansprache reagieren. Gar nicht erst auf das Niveau herablassen aber schon durchblicken lassen, dass der Arsch gleich Kirmes hat, wenn da nicht bald mal Ruhe ist. Hab ich gute Erfahrungen mit gemacht, allerdings bin ich auch den meisten Asis körperlich deutlich überlegen.


Das sehe ich ja genauso, ein Promibonus/Malus (in dem Sinne weil in den Medien) darf es nicht geben. Allerdings sollte Alkohol und Drogeneinfluss eben keine Tatenschuldigung sein, sondern eher noch erschwerend sein. Wenn ich mich so besaufe, dass ich mich nicht mehr unter Kontrolle habe, darf das nicht auch noch belohnt werden. Da muss der Gesetzgeber ran und das Strafverschärfend einbauen und nicht strafmildernd.
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Nov 2014 17:45   Titel: Antworten mit Zitat


whisky2382 hat folgendes geschrieben:

Das sehe ich ja genauso, ein Promibonus/Malus (in dem Sinne weil in den Medien) darf es nicht geben. Allerdings sollte Alkohol und Drogeneinfluss eben keine Tatenschuldigung sein, sondern eher noch erschwerend sein. Wenn ich mich so besaufe, dass ich mich nicht mehr unter Kontrolle habe, darf das nicht auch noch belohnt werden. Da muss der Gesetzgeber ran und das Strafverschärfend einbauen und nicht strafmildernd.


Das sehe ich absolut genau so. Wer sich volllaufen lässt und dann jemanden im Straßenverkehr überfährt, dem wird der Alkohol auch negativ angerechnet. Wieso sollte es bei einem Schläger, der jemanden totprügelt, genau andersherum sein? Wer sich durch Alkohol gewaltbereiter macht, muss die Konsequenzen dafür auch tragen.
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 29 Nov 2014 18:34   Titel: Antworten mit Zitat

Naja ganz so ist es ja auch nicht!

Wenn jemand das öfters macht wird der Alkohol auch negativ angerechnet.

Es geht sich eher darum, jemanden der vlt. durch Alkohol einen einmaligen Fehltritt begangen hat nicht über die Maßen zu bestrafen. Ob das richtig ist muss jeder für sich beantworten. Ich kann durchaus den Sinn dahinter erkennen, auch wenn das wohl von Fall zu Fall verschieden ist.

Tja und zum anderen Thema. Man sollte nie jemanden für unglücklich Umstände bestrafen!
Was ich damit sagen will, wenn jemand bei einem Handgemenge unglücklich fällt, ist dass natürlich sehr sehr bitter. Vlt. bin ich da auch nicht wirklich neutral, da es bei uns aufm Dorf in der Jugend auch schonmal was wilder zur Sache ging. Da bleib es aber eigentlich immer im Rahmen und es wurde niejemand ernsthaft verletzt, aber die potentielle Gefahr bestand da natürlich. Rückwirkend fragt man sich schon was das sollte, aber so ist das nunmal .

Nur ich unterscheide da halt schon iwie, ob es iwo mal zu nem blöden Handgemenge kommt und vlt. auch 1-2 Schläge ausgetauscht werden, oder ob da jemand bewusst iwen abfängt und zusammenschlägt, oder gar Gegenstände/Waffen zum Einsatz kommen. Im schlimmsten Fall kann aber beides gleich böse enden.

Nur man kann nicht hingehen und es bei 1000 von Fällen, als jugendlicher Blödsinn bewerten wo rein garnichts passiert! Und so behandelt es die Polizei nunmal, wenn die aus irgendeinem Grund dazu kommt. Dann werden die Leute in 2 richtungen geschickt und gut ist. Und wenn dann mal blöderweise was schlimmeres durch einen unglücklichen Sturz passiert ein rießen Faß aufmachen...
Das ist dann iwie nicht mehr wie ein blöder Unfall!!!

Wobei ich jetzt auf garkeinen aktuellen Fall anspielen will, da ich da die Fakten 0 kenne und nichts falsches sagen will.
_________________





25 Mai 2013 London Calling!!!!
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Gast





BeitragVerfasst am: 29 Nov 2014 18:50   Titel: Antworten mit Zitat


Käviehn hat folgendes geschrieben:

Es geht sich eher darum, jemanden der vlt. durch Alkohol einen einmaligen Fehltritt begangen hat nicht über die Maßen zu bestrafen. Ob das richtig ist muss jeder für sich beantworten. Ich kann durchaus den Sinn dahinter erkennen, auch wenn das wohl von Fall zu Fall verschieden ist.

Tja und zum anderen Thema. Man sollte nie jemanden für unglücklich Umstände bestrafen!
Was ich damit sagen will, wenn jemand bei einem Handgemenge unglücklich fällt, ist dass natürlich sehr sehr bitter. Vlt. bin ich da auch nicht wirklich neutral, da es bei uns aufm Dorf in der Jugend auch schonmal was wilder zur Sache ging. Da bleib es aber eigentlich immer im Rahmen und es wurde niejemand ernsthaft verletzt, aber die potentielle Gefahr bestand da natürlich.



Zitat:
Angriff auf Tugce A.: Begleiter wollte Täter offenbar stoppen

Der 18-jährige Täter hat sich von seinem Angriff auf Tugce A. auch von einem Freund nicht abbringen lassen - das berichtet die "Bild"-Zeitung.

Offenbach - Neue Erkenntnisse zum Verlauf des Angriffs auf Tugce A.: Wie die "Bild"-Zeitung online berichtet, zeigen Überwachungsaufnahmen vom Parkplatz des Offenbacher McDonald's-Restaurants, wie ein Begleiter den mutmaßlichen Täter Sanel M. zurückzuhalten versucht.

Nach einer kurzen Konfrontation mit der Gruppe um Tugce A. sei der 18-jährige Sanel M. zuerst in ein Auto gestiegen, habe den Wagen aber schnell wieder verlassen. Dann sei er von seinem Begleiter mehrfach gestoppt worden. Sein Kumpel habe Sanel M. geschubst, an ihm gezerrt und sich schließlich zwischen ihn und Tugce A. gedrängt.

Trotzdem habe Sanel M. schließlich Tugce A. gegen die Schläfe geschlagen. Der Vorgang sei auf der pixeligen, dunklen Videoaufzeichnung allerdings schwer zu erkennen. Danach aber sei deutlich zu sehen, wie Tugce nach hinten fällt und mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlägt.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tugce-a-ueberwachungsvideo-zeigt-angriff-bei-mcdonald-s-a-1005682.html

Unter Alkohol reagiert jeder anders, manche werden aggressiv. So, wie der Typ schon vorm dem Schlag drauf war, gehört er zur aggressiven Sorte. Mit seinen 18 Jahren dürfte es auch nicht sein erster Alkoholkonsum gewesen sein, wo er dieses Verhalten zeigt. Da muss man dann einfach vorsichtiger mit Alkohol umgehen.

Auch seine Vorgeschichte zeigt ein Bild, das nicht dem eines normalen Jugendlichen entspricht, der einmal einen Fehltritt macht:


Zitat:
M. wurde von der Polizei bei mehreren Straftaten erwischt, darunter derart schwerwiegenden, dass er auch schon vor dem Jugendrichter stand und verurteilt wurde. Er gilt damit sowohl als "polizeibekannt" als auch "justizbekannt". Er hat mehrere Vorstrafen, darunter eine wegen Körperverletzung. Bei anderen Straftaten handelt es sich unter anderem um Einbruch oder Diebstahl. Er saß auch schon eine kurze Zeit in Jugendarrest.


http://www.welt.de/vermischtes/article134796155/Damit-muss-der-Verdaechtige-im-Fall-Tugce-A-rechnen.html

Einen bewussten Totschlag möchte ich ihm nicht unterstellen. Aber eine Bewährungsstrafe, die tatsächlich ernsthaft diskutiert wird, halte ich in diesem Fall für völlig unangebracht. Wir haben hier keinen Jugendlichen, der einmalig über die Stränge geschlagen hat (da kann man über eine Bewährungsstrafe reden). Der Schläger dürfte ein ganz anderes Profil haben und ein anderes Verhältnis zur Gewalt aufweisen, als die meisten Leute auf deiner Dorfparty. Spätestens der Jugendarrest hätte für ihn ein Schuss vor dem Bug sein müssen, sein Verhalten grundsätzlich zu ändern. Stattdessen stürzt er sich in die nächste Körperverletzung, nur dass diese dann für sein Opfer tödlich endet.
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Käviehn
Weltmeister
Weltmeister 

Anmeldungsdatum: 07.07.2003
Beiträge: 11892
BeitragVerfasst am: 29 Nov 2014 19:42   Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt ich habe nicht mit dem Fall beschäftigt !

Und wenn ich das so lese kann der auch gerne einfahren. Eben wegen der Vorgeschichte, da er scheinbar von natur aus dieses verhalten zeigt.


Nichts desto trotz stellt sich mir die Frage, soll das Verhalten oder die Auswirkungen bestraft werden?
Auch wenn es sehr hart klingt, für mich ist einzig und alleine das Verhalten ausschlaggebend! Natürlich nur solange man nicht in irgendeinerweise persönliche betroffen ist, dann sieht das ganze komplett anders aus.

Jetzt ist die Frage, was wäre passiert wenn er dem mädchen eine geknallt hätte, die wäre mit nem Feilchen zur Polizei und das wäre es gewesen?

Das Problem ist, dass mit solchen vergehen wie Schlägereien/Körperverletzungen doch sehr sehr locker umgegangen wird, bis halt wirklich was ernsthaftes passiert.
Versuch mal jemanden anzuzeigen, der dir eine vors gesicht gehauen hat, wenn du nicht verletzt bist. Die Polizei wird versuchen dich in der regel erstmal loszuwerden, da ja nichts passiert ist und ne Anzeige nur wiederwillig aufnehmen.
Wenn du aber sichtliche Schäden hast, sieht die Sache ganz anders aus .
Da muss viel früher reagiert werden. Reagiere ich bei den ersten 999 Schlägen konzequenter und bestrafe die Leute konsequent dann passiert der 1000 wo jemand unglücklich fällt vlt. garnicht.
Der Allgemeinheit bringt es am Ende nichts, wenn der eine jetzt für alle 1000 bestraft wird, denn das wird die Leute nicht abschrecken.

Hmm, hoffe es wird einigermaßen klar was ich meine...
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25 Mai 2013 London Calling!!!!
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